AGB und Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden des Baumhaushotels und der OaseWeil GmbH & Co.KG. Mit der Buchung gelten diese vom Kunden als anerkannt.

1 Buchung, Reservierung und Bezahlung
Die Buchung erfolgt i.d.R. über unsere Webseite www.oaseweil.de. Mit der Online-Bezahlung wird die Buchung abgeschlossen, und der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung via Email. Sofern die Buchung bzw. Reservierung via Email, oder z.B. via WhatsApp oder mündlich (z.B. telefonisch) erfolgt, kommt bereits damit ein Vertrag zustande, und die Beherbergungskosten werden sofort zur Zahlung fällig. Bei Kurzfristbuchungen – maximal 14 Tage vor Anreise – kann die Zahlung nach Absprache auch beim Check-in erfolgen. Die Buchung gilt nur für die vom Kunden vorab bei der Anfrage mitgeteilte Anzahl von Gästen. Eine Änderung der Gästezahl bedarf der Zustimmung von OaseWeil und führt zu einer Anpassung des Preises. Kinder unter 2 Jahre übernachten kostenlos im Zimmer der Eltern. Auch Besucher gelten als Gäste. Zutritt zu den Baumhäusern haben nur gebuchte Gäste. Personen unter 18 Jahren sind zur Buchung nicht berechtigt und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen im Baumhaus übernachten. Ein Baumhaus muss mit mindestens einem Erwachsenen belegt werden. Die Unter-/Weitervermietung der Baumhäuser ist grundsätzlich nicht gestattet. Haustiere sind in den Baumhäusern und dem Areal des Baumhaus-hotels aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

2 Anreise und Abreise
Die Anreise kann zwischen 15:00 und 17:30 Uhr erfolgen. Am Abreisetag sind die Baumhäuser bis 11:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Räumung ist OaseWeil berechtigt, dem Kunden die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das benutzte Geschirr, das Besteck sowie Gläser hat der Kunde abgewaschen an seinem jeweiligen Platz zu hinterlassen. Werden die Räumlichkeiten übermäßig verschmutzt, erheben wir zusätzlich eine aufwandsbezogene Reinigungsgebühr von mindestens 40 Euro.

Die Rezeption ist bis 18 Uhr geöffnet. Ist eine spätere Anreise beabsichtigt, sollte der Kunde OaseWeil bis 2 Tage vor Anreise darüber telefonisch informieren und eine Mobilnummer hinterlassen. Für den erforderlichen Personaleinsatz berechnet OaseWeil pro angefangene Stunde ab 18 Uhr zusätzlich 25 €.

Bitte beachten Sie, dass alle Gäste eines Baumhauses gemeinsam zum Check-in kommen. Ein Vorab-Check-in einzelner Teilnehmer ist nicht möglich.

3 Leistungen und Preise
OaseWeil ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Baumhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der aktuellen Werbeunterlagen sowie der OaseWeil Webseite.

OaseWeil ist berechtigt, für Zusatzleistungen während des Aufenthalts eine Sicherheitsleistung seitens des Kunden zu verlangen, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzungsüberlassung des Baumhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen festgelegten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der OaseWeil an Dritte. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste der OaseWeil zu entnehmen. Bei der Einlösung von Gutscheinen ist im Falle einer erfolgten Preiserhöhung der ausgeschriebenen Leistung des Gutscheins die Differenz zwischen Gutscheinwert und Wert laut aktueller Preisliste auszugleichen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist generell nicht möglich.

4 Gutscheine
OaseWeil stellt auf Wunsch Gutscheine für Baumhausübernachtungen aus. Die Bestellung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder via Email – info@oaseweil.de – erfolgen. Der Kunde hat die Wahl zwischen baumhausspezifischen Gutscheinen, die die Leistungen von OaseWeil genau bezeichnen sowie Wertgutscheinen, die für beliebige Übernachtungen sowie Zusatzleistungen in Anrechnung gebracht werden können. Nach Bestellung übermittelt OaseWeil die Rechnung an den Kunden i.d.R. via Email und sendet den Gutschein auf postalischem Wege nach Geldeingang. Für eine verspätete Zustellung übernimmt OaseWeil keine Haftung. Grundsätzlich berechnet OaseWeil für den Versand innerhalb Deutschlands pauschal 5 Euro. Sollte der Kunde nach Übermittlung der Rechnung innerhalb der gesetzlich zulässigen Widerrufsfrist seine Bestellung stornieren, werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Euro fällig. Sofern ein Wert-gutschein über den Leistungsbetrag hinausgeht, wird OaseWeil den verbliebenen Differenzbetrag auf selbigem mit Unterschrift und Stempel bestätigen. Eine Erstattung des Gutscheinwerts und/oder eine Barauszahlung ist für Gutscheine nicht möglich. Für die Nutzung der Gutscheine, muss der Gutscheininhaber eine Reservierung bei der Hotelrezeption vornehmen und beim Check-in sowohl die Reservierungsbestätigung wie auch den Gutschein vorlegen. Bei Nichterscheinen ist weder eine Rückerstattung noch eine Umbuchung möglich, der Gutschein verfällt. Bei Stornierung der Buchung fallen die in Absatz 5 genannten Stornogebühren an, die den Gutscheinwert entsprechend reduzieren.
Der Restwert kann für die Zahlung einer neuen Buchung, für Einkäufe im OaseWeil Shop oder für Massagen verwendet werden. Bei Verlust des Gutscheins, bei Diebstahl u.ä. kann OaseWeil keinen Ersatz leisten.

5 Stornierung des Kunden, Nichtinabspruchnahme der Leistung
Für eine Stornierung bis einschließlich 60 Tage vor Anreise berechnet OaseWeil dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Findet die Stornierung zwischen 59 bis 30 Tage vor Anreise statt, ist OaseWeil berechtigt, 50 % des Preises einzubehalten. Bei Stornierungen zwischen 29 bis 14 Tage vor Anreise ist eine Stornierungsgebühr von 80 % bei kürzerfristigen Stornierungen von 100 % fällig.

Sollten Buchungen über Dritt-Anbieter, z.B. Booking.com, erfolgt sein, sind Stornierungen über diesen Vertragspartner abzuwickeln. Für diese Fälle gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.

6 Rücktritt der OaseWeil
OaseWeil ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

(1) höhere Gewalt oder andere von OaseWeil nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

(2) der Kunde schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertrags-wesentliche Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthalts-zweck, macht,

(3) er das gebuchte Baumhaus ohne Zustimmung der OaseWeil untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzwidrigen Zwecken nutzt.

(4) OaseWeil begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der OaseWeil in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Ein berechtigter Rücktritt der OaseWeil begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche der OaseWeil auf Ersatz des der OaseWeil entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.

7 Gewitter und Sturm
Bei drohendem gefährlichem Unwetter und Sturm ist OaseWeil berechtigt, das gebuchte Baumhaus aus Sicherheitsgründen zu sperren und dem Kunden eine

Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Personals zum Verlassen des Baumhauses ist Folge zu leisten.
Der Kunde erhält im Falle einer solchen notwendigen Umquartierung einen Nachlass in Höhe von 50 % auf die gebuchte Übernachtungsleistung.

8 Haftung, Verjährung, Aufrechnung
Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung von OaseWeil für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kundens sowie Schäden aus einer Verletzung von Kardinalpflichten; insoweit haftet OaseWeil für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, also insbesondere diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Soweit die Haftung des Baumhaushotels ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeit-nehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von OaseWeil.

Dem Kunden ist bekannt, dass ein Baumhaus Gefahren mit sich bringt wie z.B. durch steile Treppen, niedere Türstürze, Rutschgefahr im Innenbereich und auf dem Steg – insbesondere bei Nässe und Schnee -, Astbruch u.a.m.. Er nutzt das Baumhaus und die Umgebung des Geländes der OaseWeil auf eigene Gefahr.
Er wird das ihm Zumutbare beitragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Bei Störungen oder Mängeln hat der Kunde OaseWeil unverzüglich zu informieren. Werden OaseWeil Störungen oder Mängel bekannt, wird sich OaseWeil bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Dem Kunden ist ebenfalls bekannt, dass durch die Beherbergung inmitten der Natur die Nutzung des Außenbereichs möglicherweise eingeschränkt ist z.B. durch Wespen, die sich in der Nähe eingenistet haben. Auch hierbei wir OaseWeil um Abhilfe bemüht sein, kann aber für derartige Einschränkungen nicht haftbar gemacht werden.

OaseWeil bietet keine Räumlichkeiten für die sichere Verwahrung von Wertsachen. Gäste bringen deshalb Gegenstände und Wertsachen auf eigene Gefahr mit.

Soweit eine Haftung von OaseWeil für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber einer Forderung des Baumhaushotels steht dem Kunde nur zu, wenn dessen Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

9 Foto, Film und Werbung
Innerhalb des OaseWeil-Geländes behält sich OaseWeil vor, Fotos und Filme zu machen, die auch Gäste abbilden. Diese Fotos und Filme können mitunter zur Werbung und öffentlichen Darstellung der OaseWeil eingesetzt werden.
Sollte der Kunde kein Interesse haben, auf Bildern oder im Film dargestellt zu werden, sollte er vermeiden, in das Bild zu geraten oder den Photographen gleich ansprechen.

10 Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGBs und sowohl auf der Webseite der OaseWeil, sowie an der Rezeption und in der Informationsmappe des jeweiligen Baumhauses einzusehen.

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist die OaseWeil berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.

11 Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von OaseWeil in Weil im Schönbuch.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

Veranstaltungshalle OaseWeil

Allgemeine Geschäftsbedingungen OaseWeil GmbH & Co. KG
Waldenbucher Straße, 151 71093 Weil im Schönbuch

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Tagungs- und Banketträumen der OaseWeil, Weil im Schönbuch, sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Außenflächen und sonstige Flächen, welche die OaseWeil zur Verfügung stellt. Für Reservierungen im Baumhaushotel gelten eigene Bestimmungen.

2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, verpflichtet er sich gegenüber OaseWeil, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vom Veranstalter eingehalten werden. Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der OaseWeil zulässig.

3. Reservierungen von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Rücksendung der von OaseWeil unterschriebenen Tagungs- bzw. Veranstaltungsbestätigung bindend. Sonstige Vereinbarungen, Änderungen und Absprachen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen gegenseitiger schriftlicher Bestätigung. Die Überlassung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis.

4. Die Preise verstehen sich als Festpreise in Euro und enthalten die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer. Allerdings geht eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes oder anderer Abgaben auf die Leistungen von OaseWeil nach Vertragsabschluss zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich die OaseWeil das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

5. Zahlungen: Die Rechnungen der OaseWeil sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen sind sofort zu leisten. Der Auftraggeber/ Veranstalter verpflichtet sich, bei einem Auftragswert von über 1000 € mit Abschluss dieser Vereinbarung eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber/Veranstalter mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist OaseWeil berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Der Auftraggeber/ Veranstalter haftet in diesem Fall gegenüber OaseWeil für entstandene Schäden.

6. Für den Fall, dass der Auftraggeber/Veranstalter den Auftrag storniert, verbleibt in jedem Falle die geleistete Anzahlung bei OaseWeil. Die Stornierungskosten berechnen sich darüber hinaus folgendermaßen: Stornierungen im Zeitraum von 6 bis 3 Monaten vor vereinbartem Termin werden mit 50 % der vereinbarten Tagungs-oder Bankettkosten berechnet. Stornierungen zwischen 3 Monaten und 30 Tagen werden mit 70 %, Stornierungen zwischen 29 und 14 Tagen mit 80 %, zwischen 13 und 7 Tagen mit 90 % und innerhalb von 1 Woche vor vereinbartem Termin mit 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Stornierungen haben immer schriftlich zu erfolgen.

7. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Ansprüchen jeglicher Art ist unzulässig, desgleichen Zurückbehaltung von geschuldeten Zahlungen an OaseWeil wegen solcher Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung gegen uns ist ausgeschlossen.

8. Die endgültige Anzahl von Teilnehmern an einer Veranstaltung muss der Auftraggeber/Veranstalter der OaseWeil spätestens 7 Werktage vor dem Termin mitteilen, da sonst eine sorgfältige Vorbereitung nicht garantiert werden kann.

9. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl besteht keine Gewähr für die Aufnahme der zusätzlichen Gäste. OaseWeil ist berechtigt, in diesem Falle, aus Sicherheits- und anderen Gründen, die zusätzliche Aufnahme zu verweigern. Wird jedoch die Aufnahme gewährt, berücksichtigt die Abrechnung die tatsächliche bzw. endgültige Personenzahl.

10. Die für die Benutzung / Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber/Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu gehört auch erforderlichenfalls der Erwerb von Wiedergaberechten bei der GEMA. OaseWeil wird vom Auftraggeber/Veranstalter bzgl. Forderungen der GEMA, die u.a. aus unerlaubter Nutzung der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt. Der Auftraggebern/Veranstalter hat alle Gesetze, alle behördliche Auflagen, insbesondere das Jugendschutzgesetz zu beachten.

11. Der Auftraggeber/Veranstalter haftet für alle Schäden, die er selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte aus seinem Bereich verursachen. Er hat jeden entstandenen Schaden unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber/Veranstalter hat für alle Schadenersatzansprüche einzustehen, die aus Anlass einer Benutzung / Veranstaltung geltend gemacht werden. Er hat OaseWeil im Rechtsstreit durch gewissenhafte Informationen Hilfe zu leisten. Er haftet insbesondere auch für Beschädigungen sowie Verlust von festem oder mobilem Inventar oder Geräten während der Veranstaltung ohne Verschuldensnachweis. Der Auftraggeber/Veranstalter schließt auf eigene Kosten eine entsprechende Haftpflichtversicherung bei der Allianz Generalagentur Henry Agner, 73765 Neuhausen Tel.: 07158-7099365 ab. Der Versicherungsnachweis ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der OaseWeil nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Offenes Feuer oder das benutzen von Pyrotechnik ist nicht erlaubt.

13. Für den Verlust oder die Beschädigung vom Auftraggeber/Veranstalter eingebrachten Gegenständen übernimmt OaseWeil keine Haftung. Diese Gegenstände lagern auf eigene Gefahr des Auftraggebers/Veranstalters in den überlassenen Räumen bzw. auf dem überlassenen Gelände. Spätestens mit Beendigung der Überlassungszeit sind diese Gegenstände unverzüglich zu entfernen.

14. An allen vom Auftraggeber/Veranstalter eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich aller Forderungen der OaseWeil gegenüber dem Auftraggeber/Veranstalter mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.

15. Termine für Vorbereitungszeiten wie das Abladen und Anbringen von Dekorationen, das Aufstellen von Gegenständen, die Durchführung von Proben sowie das Entfernen und Abtransportieren eingebrachter Gegenstände müssen besonders vereinbart werden.

16. Der Auftraggeber/Veranstalter ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Benutzung / Veranstaltung einen oder mehrere Verantwortliche zu benennen. Ein Verantwortlicher muss jederzeit in der Veranstaltungseinrichtung anwesend und ansprechbar sein.

17. OaseWeil übt jederzeit das Hausrecht aus. Den Weisungen von OaseWeil ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Den Mitarbeitern der OaseWeil ist jederzeit Zutritt zu den vermieteten Räumen zu gestatten.

18. Die technischen Einrichtungen dürfen nur von Personal der OaseWeil bedient werden. Das selbständige Anschließen an das Licht-oder Kraftnetz ist ausdrücklich untersagt.

19. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit schriftlicher Genehmigung von OaseWeil möglich. In diesem Falle werden hat der Auftraggeber/Veranstalter die jeweils geltenden Servicekosten sowie Korkgeld zu bezahlen.

20. Zeitungsanzeigen und Werbemittel, die zu Veranstaltungen – gleich welcher Art – in die OaseWeil einladen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von OaseWeil. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis der OaseWeil und werden dadurch wesentliche Interessen von OaseWeil beeinträchtigt, so hat OaseWeil das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Auftraggeber/Veranstalter zu tragen.

21. Hat die OaseWeil begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Sicherheit oder der Ruf der OaseWeil zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, baulicher oder behördlicher Maßnahmen oder Auflagen, ist OaseWeil berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche von Auftraggeber/Veranstalter gegen die OaseWeil ist ausgeschlossen.

22. Soweit dem Kunden ein bzw. mehrere Stellplätze/Parkplätze auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

23. OaseWeil ist berechtigt, eine Veranstaltung bei zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von OaseWeil nicht zu vertretenden Gründen, z.B. plötzliche Erkran- kung des Referenten, abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens OaseWeil vorliegt, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche für gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets sind ebenfalls ausgeschlossen. aus sonstigen wichtigen, von OaseWeil nicht zu vertretenden Gründen, z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens OaseWeil vorliegt, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche für gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets sind ebenfalls ausgeschlossen.

24. OaseWeil ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen – z.B. aufgrund von Rechtsänderungen – vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. OaseWeil ist weiterhin berechtigt, z.B. vorgesehene Referenten im Bedarfsfall – bei Krankheit, Unfall o. ä. – durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas ähnlich qualifizierte Personen zu ersetzen. Analoges gilt für Musikveranstaltungen.

25. Stellt OaseWeil Unterlagen, Broschüren, Flyer jedweder Art zur Verfügung, übernimmt sie keine Haftung und Gewähr für deren Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit.

26. Innerhalb des OaseWeil-Geländes behält sich OaseWeil vor, Fotos und Filme zu machen, die auch Gäste abbilden. Diese Fotos und Filme können mitunter zur Werbung und öffentlichen Darstellung der OaseWeil eingesetzt werden. Sollte der Kunde kein Interesse haben, auf Bildern oder im Film dargestellt zu werden, sollte er vermeiden, in das Bild zu geraten oder den Photographen gleich ansprechen.

27. Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages erkennt der Veranstalter/Mieter die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung als Vertragsbestandteil an.

28. Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebende Verbindlichkeiten ist Weil im Schönbuch. Ausschließlicher Gerichtstand ist Stuttgart.

29. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand 01. Juli 2020

Parkplatz OaseWeil

§1 Geltungsbereich, Nutzungsvertrag

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Parkplatzes der OaseWeil, Waldenbucher Straße 151, 71093 Weil im Schönbuch.

(2) Die Nutzung des Parkplatzes steht ausschließlich den Gästen der OaseWeil zu. Ein Anspruch auf Nutzung besteht dann, wenn dies bei Abschluss des Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrags vereinbart wurde. Im Übrigen ist eine Nutzung nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich.

3) Mit dem Einfahren auf einen Parkplatz kommt zwischen OaseWeil und dem Gast ein Nutzungsvertrag über die vom Gast (nachfolgend: Nutzer) gewünschte Parkdauer, längstens für die Dauer seiner Beherbergung oder der Anwesenheit an einer in der Veranstaltungshalle durchgeführten Veranstaltung, nach diesen Einstellbedingungen zustande.

(3) Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand des Nutzungsvertrages. OaseWeil übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Nutzer eingebrachten Sachen.

 

§2 Benutzungsbestimmungen

(1) Der Nutzer ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Anweisungen des OaseWeil-Personals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

(2) Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer oder andere Nutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Nutzers umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Nutzer kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

(3) Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Nutzers bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

(4) Jedem Nutzer wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

(5) Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

 

§3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften

(1) Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.

(2) Im Parkbereich sind nicht gestattet:

− das Rauchen und die Verwendung von Feuer,

− die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,

− das unnötige Laufenlassen von Motoren,

− das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Vergaser, Öl-und/oder Kühlkreislauf

− das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,

− das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,

− das Verteilen von Werbematerial.

(3) Der Aufenthalt von Personen im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

(4) Der Nutzer hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

 

§4 Entgelt und Parkdauer

(1) Die Nutzung der Stellplätze ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Das zu zahlende Parkentgelt ergibt sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.

(2) Die Parkdauer ist auf die Dauer der vereinbarten Beherbergung oder Teilnahme an einer Veranstaltung beschränkt, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird. Mit Ablauf der Parkdauer endet das Nutzungsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Nach Ablauf der Parkdauer ist OaseWeil berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Nutzers und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Kalendertagen erfolgt und ergebnislos geblieben ist. OaseWeil steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges das vereinbarte Entgelt sowie ein Kostenersatz für alle diesbezüglichen Maßnahmen zu.

 

§5 Haftung von OaseWeil

(1) OaseWeil haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihr bzw. von ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von vertragstypischen Pflichten.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug OaseWeil unverzüglich anzuzeigen.

(3) OaseWeil schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Nutzer oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

(4) Ist der Nutzer Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Nutzers das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit von OaseWeil gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Nutzers/Fahrzeughalters zu regulieren. OaseWeil und der von OaseWeil beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Nutzers entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haft-pflichtversicherung des Nutzers/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der von OaseWeil beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

§6 Haftung des Nutzers

(1) Der Nutzer haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen OaseWeil schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem OaseWeil zu melden.

(2) Der Nutzer haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von § 3 Abs. (2).

 

Stand 06. Oktober 2018

Liebe Gäste,

Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen. Um für alle Gäste einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Hausordnung sorgfältig durchzulesen und einzuhalten.

Unser Baumhaushotel ist ein Ort der Erholung und Entspannung. Bitte verhalten Sie sich auf dem Gelände und in den Baumhäusern so, dass andere Gäste nicht gestört werden.

Im Falle von starken Unwetterwarnungen behalten wir uns vor, die Anlage zu räumen. In diesem Falle werden wir Sie umgehend informieren und weiteres Vorgehen mit Ihnen besprechen.  Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals zu Ihrer Sicherheit.

  • Das Befahren des Geländes des Baumhaushotels mit Kraftfahrzeugen ist nicht möglich. Sie können Ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz der OaseWeil am Geländeeingang abstellen. Es gelten die AGBs Parkplatz OaseWeil.
  • Haustiere sind in den Baumhäusern, den Gebäuden und auf deren Gelände nicht zugelassen.
  • Nach Eintreffen und Anmeldung an unserer Rezeption erhalten Sie 2 KeyCards für Ihr Baumhaus. Die KeyCard öffnet sowohl das Eingangstor wie auch die Baumhaus-Eingangstüre. Bei Verlust einer KeyCard werden 10.- Euro berechnet. Die KeyCards sind vor Abreise an der Rezeption zurückzugeben.
  • Bitte beachten Sie, dass sich nur angemeldete Personen im Baumhausbereich aufhalten dürfen.
  • Sind Kinder Gäste eines Baumhauses muss mindestens ein Erziehungsberechtigter Erwachsener im Baumhaus anwesend sein. Eltern haften für Ihre Kinder, deshalb bitten wir Sie, Ihre Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.
  • Innerhalb des Baumhauses dürfen nur Hausschuhe verwendet werden. Im Eingangsbereich der Baumhäuser (Teppichbereich) sind die Schuhe zu wechseln und Straßenschuhe in den vorhandenen Ablagen zu verstauen. Gerne erhalten Sie bei Bedarf neue Socken mit fester oder gummierter Lauffläche an der Rezeption, welche Sie gerne behalten dürfen.
  • Die Störung anderer Gäste durch vermeidbaren Lärm im Baumhaus oder auf dem Gelände des Baumhaushotels, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, ist zu unterlassen.  Die Nichtbeachtung kann zum sofortigen Hausverbot führen. In diesem Fall verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus bezahlten Gebühren.
  • Die Baumhäuser und deren Einrichtungen sowie die Sanitäranlagen sind zur Vermeidung von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln und im sauberen Zustand zu erhalten.
  • Für Abfälle sind die hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu verwenden. Bitte entsorgen Sie keine Binden, Tampons, Windeln oder Ähnliches in der Toilette. Dort bitte ausschließlich Toilettenpapier entsorgen.
  • Rauchen und offenes Feuer z.B. Kerzenlicht – auch in Gläsern oder Laternen – sind nicht gestattet. Feuergefährliche und leicht entzündliche Stoffe (z.B. Spiritus, Feuerzeugbenzin, Feuerwerkskörper etc.) dürfen weder in den Baumhäusern noch auf den Balkonen und Dachterrassen gelagert werden.
  • Fenster und Türen der Baumhäuser sind beim Verlassen sowie bei Regen, Schneefall und Unwetter zu verschließen.
  • Während der Heizperiode ist das Lüften auf das Notwendige durch Stoßlüftung (kurzwährende Fensteröffnungen) zu beschränken.
  • Von Treppen, Balkonen, Dachterrassen und aus Fenstern der Baumhäuser darf nichts geworfen oder geschüttet werden.
  • Umwehrungen der Baumhäuser, wie Geländer und Brüstungen, dürfen zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht überstiegen werden. Notausstiegsfenster sowie deren Austrittsbalkone dürfen nur im Notfall genutzt werden.
  • Zum Betreten und Verlassen des Baumhausbereichs sind der Haupteingang mit Treppe und Steg zu benutzen. Treppen müssen als Fluchtwege freigehalten werden.
  • Im gesamten Bereich unserer Baumhäuser steht WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Bitte beachten Sie alle diesbezüglichen gesetzlichen  Bestimmungen. Insbesondere sind Urheberrechte Dritter zwingend einzuhalten. Up-und Downloads über sogenannte Filesharing-Netzwerke sind nicht gestattet und führen bei einem Verstoß zu Schadensersatzansprüchen unseres Hauses.

Stand 20.11.2017